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Wichtige Informationen

Prof. Dr. Stefan Endres 

Operativer Schwerpunkt

Arthroskopische und minimal-invasive offene Techniken 

Die Entscheidung, ob ein operativer Eingriff notwendig ist, wird individuell im persönlichen Gespräch zwischen Arzt und Patient getroffen. 

Bewährte und neueste Operationsmethoden - arthroskopisch bzw. Minimal-invasiv - sorgen für schonende Weichteilpräpationen. 

Hierbei ist die große Erfahrung und hohe Spezialisierung auf dem Gebiet des Bewegungsapparates und der Sportmedizin ein Vorteil für die Patienten.

Eine Operation kann je nach Aufwand bzw. Wunsch des Patienten ambulant oder stationär durchgeführt werden. 

Die Eingriffe erfolgen in Operationssälen mit der höchsten Reinluftklasse, in denen nur Gelenk- und plastische Eingriffe vorgenommen werden. Dadurch kann die Gefahr einer Gelenkinfektion minimiert werden. Durch die Versorgung aus einer Hand bzw.  meinem eingespielten Team wird ein hoher Routinegrad und eine hohe Qualität erreicht. 

OP-Zentren in Hessen

Medical Center Clinic Marburg  (MCCM)

Am Krekel 45 / 35039 Marburg. Tel.: 06421 807010

 

Kaiserin-Auguste-Victoria-Krankenhaus GmbH

Stegwiese 27 / 35630 Ehringshausen. Tel.: 06443 8280

 

OP-Zentrum in der Schweiz

Ergolzklinik. Hammerstrasse 35. 4410 Liestal / CH

Tel.: +41 61 906 92 92

 

Privat versicherte Patienten in der MCCM

In der Marburger Medical Center Clinic (MCCM) können Sie als Patient aufgenommen werden, wenn Sie eine private Krankenversicherung oder einen Beihilfeanspruch haben. 

Die Kosten Ihrer Behandlung setzen sich folgendermaßen zusammen:

  1. Ihr Operateur liquidiert seine Operationsleistung nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte und erstellt Ihnen hierüber eine Rechnung. Diese Rechnung reichen Sie bitte bei Ihrer Versicherung und ggf. Beihilfestelle zur Erstattung ein.
  2. Die Klinik rechnet die stationären klinischen Leistungen (allgemeine Krankenhausleistungen) in Anlehnung an das bundeseinheitlich anerkannte sog. aG-DRG-Fallpauschalen- und Pflegeerlössystem ab. Dies bedeutet, dass für die stationären klinischen Leistungen (u.a. für die Kosten der Unterkunft und Verpflegung, Personal der Klinik, Implantate, Sachmittel, OP-Räume usw.) eine Fallpauschale (aG-DRG) sowie Pflegeentgelte pro Belegungstag zur Abrechnung gebracht werden. Die Fallpauschale schließt auch alle ärztlichen Leistungen der Anästhesisten und der Assistenzärzte der Klinik ein, da diese fest in der Klinik angestellt sind. Die Fallpauschale wird dadurch ermittelt, dass der klinikindividuelle Basisfallwert mit dem Relativgewicht des jeweils gültigen aG-DRG-Fallpauschalen- und Pflegeerlöskatalogs multipliziert wird. Die Fallpauschale sowie die Pflegeentgelte werden entweder direkt mit Ihrer Versicherung abgerechnet, oder Sie erhalten eine Rechnung, die Sie zur Erstattung bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle einreichen.
  3. Falls Sie die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer wünschen, werden dafür Wahlleistungszuschläge erhoben, die je nach Versicherungsstatus entweder von Ihrer Versicherung bezahlt werden oder von Ihnen selbst getragen werden müssen.

Der klinikindividuelle Basisfallwert und der Pflegeentgeltwert sowie die Wahlleistungszuschläge sind beim Verband der Privaten Krankenversicherungen (PKV-Verband) angezeigt und hinterlegt.

 

Versicherte bestimmter gesetzlicher Krankenkassen (GKV-Patienten) in der MCCM

Darüber hinaus bieten wir auch Lösungen für gesetzlich versicherte Patienten an. Unter bestimmten Voraussetzungen werden die Kosten einer Operation in unserer MCCM durch folgende Kassen übernommen (Stand: April 2023):

Bertelsmann BKK
BKK 24
BKK Deutsche Bank AG
BKK Diakonie
BKK DürkoppAdler

BKK EUROREGIO
BKK EWE
BKK exklusiv
BKK firmus
BKK Gildemeister Seidensticker
BKK Mahle
BKK Melitta HMR

BKK Miele
BKK MTU
BKK public
BKK Salzgitter
BKK Textilgruppe Hof
BKK VBU
BKK Würth
Continentale Betriebskrankenkasse

DAIMLER BKK
DAK-Gesundheit
Ernst & Young BKK
HEK – Hanseatische Krankenkasse

IKK classic
IKK gesund plus
Merck BKK
Mobil Krankenkasse
Salus BKK
SKD BKK
Südzucker BKK
TUI BKK
VIACTIV Krankenkasse

Bei diesen Kassen ist vor Beginn der Behandlung die Einholung einer Kostenzusage erforderlich. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Gern stimmen wir mit Ihnen das weitere Vorgehen ab. Die Kostenübernahme erfolgt in Höhe der Vertragssätze eines zugelassenen Krankenhauses, und deckt alle Kosten ihrer Behandlung in unserem Haus ab. Abgesehen von dem gesetzlichen Eigenanteil von zehn Euro am Tag, den Sie als Patient in jedem Krankenhaus zu leisten haben, entstehen Ihnen für die stationäre Behandlung keine weiteren Kosten.

Mit der Zustimmung zu der Behandlung erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine schriftliche Information über die Höhe der Kostenübernahme und Ihren voraussichtlichen Eigenanteil.

 

Weitere gesetzliche Krankenkassen

Sie sind bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, die in dieser Liste nicht aufgeführt ist und wünschen die Operation durch Prof. Dr. Stefan Endres? Auch dann gibt es Lösungen. 

In diesen Fällen planen wir die Eingriffe bei unserem Kooperationspartner der Kaiserin-Auguste-Victoria-Krankenhaus Gmbh in Ehringshausen.

Hierbei sind keine besonderen Schritte durch Sie als Patient notwendig. Die Abrechnung der Fallpauschale erfolgt über das Krankenhaus bzw. die Abrechnung der ärztlichen Leistung über die Kassenärztliche Vereinigung Hessen.

 

Versorgung in der Ergolzklinik / CH

Grundsätzlich ist es allen Patienten möglich im Rahmen der Patientenmobilitätsrichtlinie als auch der freien Arztwahl in der EU inkl. Schweiz die Versorgung in unserem kleinen, aber feinen Privatspital in Anspruch zu nehmen.

Entsprechend der Gesetzesgrundlage im SGB sind die gesetzlichen Kostenträger (GKV) verpflichtet den Anteil zu übernehmen, der auch in einem öffentlichen Krankenhaus in Deutschland anfallen würde. Entsprechend der Größe und der geplanten Dauer des Aufenthalts im Spital fällt hierbei allerdings ein Eigenanteil an, der in etwa der Höhe einer Chefarztbehandlung und einem 1-Bett Zimmer in Deutschland entspricht.

Privatversicherte und Privat Zusatzversicherte haben in 99% der Fälle keinen Eigenanteil. Beihilfeberechtigte können im Einzelfall einen Eigenanteil bekommen.

Kostenübernahmen werden immer im Vorfeld eingeholt, so dass für Sie als Patient kein verstecktes Kostenrisiko besteht.

Sollten Sie weitere Fragen haben, sprechen Sie uns bitte an. Wir sind Ihnen gern behilflich und unterstützen Sie.

Mit besten Grüßen 

Prof. Dr. Stefan Endres

 

Kontakt bei Fragen zu einem operativen Eingriff 

k.dinger@gzm.de (Marburg)

professor@orthopaedie-endres.de (Schopfheim / Liestal)

Liebe Patientinnen und Patienten,

ab sofort sind wir für Sie in Schopfheim zu erreichen. Sie finden uns in den Praxisräumen von Herrn Dr. Lapka in der Hauptstrasse 24.

Ich freue mich Sie in den neuen Praxisräumlichkeiten begrüßen zu dürfen.

Liebe Grüße
Professor Dr. Stefan Endres